Anmache endet als SMS-Terror

Landgericht Freiburg verurteilt einen 25-Jährigen, dem nun der Widerruf einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung droht.  

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EMMENDINGEN/FREIBURG. Teuer zu stehen kommen einem 25-jährigen Angeklagten aus einer Umlandgemeinde Emmendingens drei beleidigende Kurzmitteilungen (SMS) auf das Handy einer jungen Frau. Für jede SMS hatte das Amtsgericht Emmendingen eine Geldstrafe von 300 Euro verhängt und eine Gesamtgeldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro gebildet. Jetzt ist das Urteil vom Landgericht Freiburg in zweiter Instanz bestätigt worden. Ihm droht jetzt auch der Widerruf einer Bewährung für eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten wegen fahrlässiger Tötung.

Vor zwei Jahren sah der Angeklagte die junge Frau, eine Arzthelferin, bei einem Praxisbesuch. Sie gefiel ihm so gut, dass er unbedingt ihre Telefonnummer herausfinden wollte. Dritte verrieten ihm sowohl die Telefon- als auch die ...

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