Buchstäbliches "Treffen mit Überraschungen" / Schöffengericht verurteilt einschlägig Vorbestraften zu Bewährungsstrafe.
Als erotische Falle entpuppte sich die Einladung einer 46-Jährigen an einen 71-jährigen Anlageberater aus dem Rheinland zu einem "Treffen mit Überraschungen" in ihrer Wohnung in Freiburg. Das stellte ein Schöffengericht des ...