Urteil

Landgericht kann nicht klären, warum ein Baby in Bad Säckingen starb

BZ-Abo Einem 32-Jährigen aus Bad Säckingen war vorgeworfen worden, sein damals sechs Wochen altes Baby getötet zu haben. Nun wurde er freigesprochen. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten darauf plädiert.  

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Der Fall wurde vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen verhandelt.  | Foto: Sarah Trinler
Der Fall wurde vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen verhandelt. Foto: Sarah Trinler
Am Ende war es keine Überraschung. Zur Urteilsverkündung wurde der Angeklagte bereits ohne die Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, die ihm zu den vorherigen Sitzungen angelegt worden waren. Martin Hauser, der Vorsitzende des Schwurgerichts am Landgericht Waldshut-Tiengen, machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass es der Kammer nicht möglich war, die Gewaltanwendung, die letztlich zum Tod des Babys führte, dem Angeklagten zuzuschreiben. "Es kann nur eines der beiden Elternteile gewesen sein, wir wissen aber nicht wer", sagte Hauser, der bekannte: "Wir ...

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