Angeklagter: Das war ein Fehler
Geldstrafe gegen 48-Jährigen, der Pornobilder gezeigt hatte.
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KENZINGEN. Wegen der Verbreitung pornografischer Schriften wurde ein 48 Jahre alter Mann aus dem nördlichen Breisgau vom Amtsgericht Kenzingen zu einer Geldstrafe verurteilt. Angeklagt war der Mann auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Beweise reichten jedoch für eine Verurteilung in diesem Punkt nicht aus.
Die Anklage ging davon aus, dass der Mann zweimal jungen Menschen pornografische Fotos gezeigt haben soll. Einmal packte er sie auf einem Reitplatz in der Region vor ...