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Anderen in Not zu helfen, ist ein Muss

Viele Menschen schauen zu oft weg, wenn jemand Hilfe braucht.  

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Immer stur geradeaus: Viele Menschen w...nicht um die Probleme anderer kümmern.
Immer stur geradeaus: Viele Menschen wollen sich nicht um die Probleme anderer kümmern.
Der Paragraph 323c im Strafgesetzbuch besagt: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will."

Die rechtlichen Vorgaben sind klar, aber warum fällt es der Gesellschaft oft so schwer, sich an diesen Paragraphen zu halten? In Essen wurden im September 2017 zwei Männer und eine Frau zu hohen Geldstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Die drei sollen einem im Foyer einer Bank am Boden liegenden Rentner nicht geholfen haben. Der Rentner sei den Personen schlicht egal gewesen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Statt ihm zu helfen, haben sie ihre Bankgeschäfte am Automaten erledigt und sind gegangen.

Sie waren sich der Tatsache nicht bewusst, dass sie gefilmt wurden und darum später wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Aufgrund der immer größer werdenden Anonymität in Großstädten kommt es statistisch gesehen häufiger zu Fällen unterlassener Hilfeleistung. Den oben genannten Fall habe ich im Internet recherchiert.

Aber warum passiert so etwas? Die Menschen sind wahrscheinlich zu sehr mit ihren eigenen Problemen beschäftigt. Sie haben Angst die Probleme anderer zu ihren Problemen zu machen. Es ist oft verbunden mit der Sensationslust, dass Personen Unfälle lieber filmen als den geschädigten Personen Erste Hilfe zu leisten. Die Urteile sind abschreckende Maßnahmen, damit den Menschen bewusst wird, dass sie helfen müssen. Viel muss man ja nicht machen. Personen, die sich nicht in Erster Hilfe auskennen, brauchen nur ihr Handy benutzen, um den Rettungsdienst zu alarmieren. Der Rettungsdienst kann die hilfeleistende Person anweisen, wie sie Hilfe zu leisten hat.

Dies ist nur ein Beispiel, das sich in den letzten Jahren ereignet hat. Warum hört man immer wieder von solchen Vorfällen? Einige Personen aus meinem Umfeld habe ich darüber befragt. Keiner von ihnen hat solche Fälle persönlich erlebt, sie nannten jedoch Gründe, warum Menschen so reagieren: Zwei meiner Bekannten sind beim Deutschen Roten Kreuz tätig. Sie meinten, dass viele Angst hätten, etwas falsch zu machen oder sich vor den Verletzungen oder dem Erscheinungsbild der Hilflosen auch ekeln. Eine andere Bekannte meinte, dass viele Passanten oft nur zusehen und keine Hilfe leisten. Ein mir bekannter Sanitätsanwärter sagte mir, dass er selbst noch keine Fälle von unterlassener Hilfeleistung erlebt habe. Er habe jedoch schon häufiger aus den Medien gehört, dass dies keine Seltenheit sei. Viele, so ein weiteres Statement aus meinem Bekanntenkreis, hätten keine Zeit und keine Lust, sich um die Probleme anderer zu kümmern.

Grundsätzlich gilt, dass niemand bestraft wird, wenn er Fehler bei der Ersten Hilfe macht. Strafbar ist die unterlassene Hilfeleistung. Sollte die Person Angst haben zu helfen, dann kann sie bei einem Notfall 112 wählen und Passanten um Hilfe bitten.

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 03. Mai 2019: PDF-Version herunterladen

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