Geldwäsche ist kein alltäglicher Fall am Amtsgericht Titisee-Neustadt. Nach psychiatrischer Begutachtung wird die 60-jährige Angeklagte verwarnt, die 2000 Euro Geldstrafe bleibt vorbehalten.
Die Frau hatte 30 Überweisungen von einem von ihr eigens eröffneten Konto auf ein Konto im westafrikanischen Benin getätigt. Foto: Patrick Seeger
Geldwäsche – da denken viele spontan an organisierte Kriminalität, mafiöse Strukturen und "ganz große Fische". Dass die Angeklagte nicht zu dieser Kategorie zählt, wurde schnell deutlich in der Strafverhandlung. Die zog sich mit langer Unterbrechung für das Gespräch des medizinischen Sachverständigen mit der Frau und ...