Amtsgericht Schönau verurteilt einen 63-Jährigen wegen sexueller Belästigung eines Kindes
Ein 63-Jähriger fragt eine 13-Jährige per Whatsapp um Gute-Nacht-Küsse und äußert Liebesgefühle. Das Amtsgericht verurteilt ihn wegen sexueller Belästigung nun zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
War der wegen sexueller Belästigung von Kindern angeklagte 63-Jährige aus einer Gemeinde des Oberen Wiesentals für die minderjährige Tochter seiner Nachbarn nur der "liebe Onkel", oder hatte er sie mehrfach mit Berührungen in sexueller Absicht belästigt? Das musste nun vom ...