Amtsgericht Freiburg zuständig
Verfahren wegen Totschlags: Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Emmendinger Strafrichter Ullenbruch.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KREIS EMMENDINGEN. Ein fehlerhafter, aber dennoch wirksamer Beschluss der Schwurgerichtskammer Freiburg vom Mai 2007 sorgt dafür, dass der Prozess gegen einen Malterdinger, der seinen Bruder im März 2006 in Notwehr erschlagen und die Leiche anschließend im Elsass versteckt haben soll, vor dem Amtsgericht Freiburg verhandelt werden wird.
Das hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts Emmendingen bestätigt, das das Verfahren im Oktober 2007 nach mündlicher Verhandlung mit der Begründung eingestellt hatte, dass dieses Verfahren bereits beim Amtsgericht Freiburg eröffnet sei.Am 24. April ...