Urteil
Amtsgericht Bad Säckingen: Haftstrafe für Nagelstudiobetreiber wegen Schleusertätigkeit
Zwei Jahre und sechs Monate muss ein Laufenburger wegen der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern ins Gefängnis. Der Mann war bei bundesweiten Ermittlungen in Nagelstudios aufgefallen.
Di, 21. Mai 2024, 19:00 Uhr
Laufenburg
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