Alter Kreistag darf doch wählen
Im Streit um die Besetzung des Landratspostens unterliegt das Land dem Kreis Waldshut / Schäfer sieht Fairness verletzt.
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FREIBURG/WALDSHUT. Die Neuwahl des Landrats von Waldshut kann im Kreistag wie geplant am heutigen Mittwoch stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und dem Landkreis als Kläger recht gegeben. Die Eilentscheidung, die am Dienstag bekannt wurde, ist eine Niederlage für das Innenministerium und das Regierungspräsidium Freiburg. Dennoch wollen beide das Urteil akzeptieren.
Die Aufsichtsbehörden hatten den Termin der Landratswahl beanstandet – unmissverständlich allerdings erst vor drei Wochen – und die Festsetzung eines späteren ...