Account/Login

Alter Kreistag darf doch wählen

Im Streit um die Besetzung des Landratspostens unterliegt das Land dem Kreis Waldshut / Schäfer sieht Fairness verletzt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Landrat  Bollacher  | Foto: Patrick Seeger
Landrat Bollacher Foto: Patrick Seeger

FREIBURG/WALDSHUT. Die Neuwahl des Landrats von Waldshut kann im Kreistag wie geplant am heutigen Mittwoch stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und dem Landkreis als Kläger recht gegeben. Die Eilentscheidung, die am Dienstag bekannt wurde, ist eine Niederlage für das Innenministerium und das Regierungspräsidium Freiburg. Dennoch wollen beide das Urteil akzeptieren.

Die Aufsichtsbehörden hatten den Termin der Landratswahl beanstandet – unmissverständlich allerdings erst vor drei Wochen – und die Festsetzung eines späteren ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel