Alte Dame fühlt sich betrogen
Prozessausgang ist offen.
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LÖRRACH/FREIBURG. Die alte Dame fühlt sich betrogen. Deshalb hat die 83-jährige Lörracherin bei der 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg geklagt auf Rückabwicklung eines notariell beurkundeten Kaufvertrags von 2003, in dem sie ihre Eigentumswohnung für 35 000 Euro an eine jüngere Frau unter Einschluss eines eigenen lebenslangen Wohnrechts veräußert hat, obwohl die Wohnung 120 000 Euro Wert ist.
Vor vier Jahren hatte sich die ehemaligen kaufmännische Angestellten mit der 20 Jahre jüngeren Frau angefreundet. Diese kaufte vom Geld der Älteren ein Auto und gemeinsam gingen sie auf Tour. Sie kamen auch auf die Idee, dass die ...