Alleinverdiener nicht mehr Verlierer
EXPERTE ZUM THEMA: Kinderbetreuungskosten lassen sich auch in Familien mit einem Einkommen leichter absetzen.
Eveline Walter
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LÖRRACH. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens neu geregelt: der Abzug von bestimmten Kinderbetreuungskosten sind vom Veranlagungsjahr 2012 an als Sonderausgaben für alle Eltern möglich. Zuvor war es lediglich möglich, diese Kosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile erwerbstätig waren. Für nicht Berufstätige sind nun deutliche Verbesserungen eingetreten.
Erwerbstätigkeit istkeine Voraussetzung mehr
Welche Betreuungskosten
sind abziehbar?
Welche Betreuungskosten
sind nicht abziehbar?
Aufwendungen für jede Art von Unterricht (auch Nachhilfeunterricht) oder die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten (zum Beispiel ...