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Alle Ortschaftsräte befürworten die neuen Hebesätze

Die künftigen Grundsteuer-Hebesätze der Gemeinde Friesenheim sind in allen vier Ortschaftsräten befürwortet worden. Mit rund 1,7 Millionen Euro im Jahr ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde.  

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Die Gemeinde Friesenheim hat die Hebesätze für die Grundsteuer neu berechnet.  | Foto: Jens Büttner (dpa)
Die Gemeinde Friesenheim hat die Hebesätze für die Grundsteuer neu berechnet. Foto: Jens Büttner (dpa)
Mit dem Widerspruch gegen seinen Grundsteuerbescheid eröffnete Franz Seitz die Frageviertelstunde des Ortschaftsrats Oberweier. Er wohnt in der Talstraße und sein Grundstück mit Obstbäumen, Wiese und Garten umfasst ungefähr 22 Ar. Er habe Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt, weil er mit der Berechnung nicht einverstanden ist. "Ich kann nur 11 Ar bebauen und soll für 22 Ar bezahlen", klagte er. Dass nicht die Gemeinde, sondern das Finanzamt der richtige Ansprechpartner sei, machte Ralf Kornmeier vom Rechnungsamt deutlich. Die Gemeinde verschicke zwar die Bescheide, aber nur mit der Vorgabe des Finanzamtes. "Die Gemeinde ist gesetzlich an die Grundlagenbescheide des Finanzamts gebunden, auch wenn diese fehlerhaft sind", wird in der Sitzungsvorlage erklärt. Die einzige Zuständigkeit der Kommune sei der Hebesatz, so Kornmeier.

Und um diesen ging es am Dienstag und Mittwoch in allen vier Ortschaftsratssitzungen. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die Grundsteuer B für alle bebaubaren und bebauten Grundstücke und die Grundsteuer C könne von Kommunen auf unbebaute Grundstücke erhoben werden, wenn städtebauliche Gründe dafür sprechen würden, erläuterte Kämmerer Joachim Wagner im Ortschaftsrat Schuttern. Für die Grundsteuer A soll ab dem 1. Januar 2025 ein Hebesatz von 490 Prozent (bisher 350 Prozent) und von der Grundsteuer B ein Hebesatz von 240 Prozent (bisher 350 Prozent) zugrunde gelegt werden. Eine Grundsteuer C will die Gemeinde noch nicht einführen.

In der Vorlage fasst die Gemeinde zusammen, was die Veränderungen für Eigentümer von Grundstücken bedeuten: Älterer Hausbestand (vor 1939) wird in der Regel eine deutlich höhere Grundsteuerlast als bisher haben, mit insgesamt eher geringen Abweichungen können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Baujahr ab 1990 rechnen, bei neueren Häusern sei die Belastung künftig eher geringer. Auch ohne die Einführung einer Grundsteuer C werde es für Eigentümer von unbebauten Grundstücken deutlich teurer, weil künftig nicht mehr zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden werde.

Insgesamt will die Gemeinde Friesenheim das Aufkommen der Grundsteuer in gleicher Höhe wie bisher veranschlagen. "Mehr Geld hätte der Verwaltung zwar gut getan, doch die Gemeinde habe sich nicht an der Veränderung bereichern wollen", sagte Ortsvorsteher Andreas Bix im Ortschaftsrat Oberweier. Der Abstimmung und den Erläuterungen zum Thema folgten in Oberschopfheim außerdem viele Vertreter der Bürgerinitiative, die sich gegen das Grundsteuer-Verfahren gebildet hat.

In Schuttern, Heiligenzell und Oberweier fiel die Abstimmung einstimmig, in Oberschopfheim mehrheitlich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Ressort: Friesenheim

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 15. November 2024: PDF-Version herunterladen

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