Alle Kräfte bündeln für eine Menschen verträgliche Bahn-Variante

BZ-INTERVIEW mit Gerhard Kaiser: Die KuK-Planung schneidet bei allen Schutzgütern weitaus besser ab als die VT-Trasse der Bahn.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BUGGINGEN. Die Bahn spaltet die Gemeinde. Das macht der zwischen der MUT und dem Arbeitskreis Bahn ausgebrochene Konflikt offenbar: Die einen wollen die Bündelungstrasse optimieren, weil sie diese für so gut wie unvermeidbar halten, während die anderen ganz und gar auf eine modifizierte KuK-Variante setzen. Die BZ sprach mit Gerhard Kaiser, Mitglied im Vorstand der MUT und im Ortschaftsrat Seefelden.

BZ: Der Gemeinderat hat die Bündelung einstimmig abgelehnt und fordert die Prüfung von sechs Alternativen. Der Schallgutachter der Gemeinde stellt wie MUT das Lärmgutachten der Bahn in Frage. Ist das nicht in Ihrem Sinn?
Kaiser: Wir haben das Lärmgutachten der Bahn geprüft und Fehler festgestellt. Zum Beispiel ist das Wohngebiet Seefelden nicht im schalltechnischen Bereich berücksichtigt. Wir wissen auch, dass die Schallschutzwände von der Bahn in ihrer Dämmwirkung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel