Alle Anlagen müssen weg

Witwe des Rheinfischers darf bisherige Fischzucht nicht weiter betreiben.  

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KAPPEL-GRAFENHAUSEN. Die Witwe eines Rheinfischers darf dessen Fischzuchtanlage nicht weiter betreiben. Die Gemeinde, die unter anderem auch deshalb Klage erhoben hat, weil sich in den Netzen über den Teichen Schwäne verheddert haben und verendet sind, hat vor dem Landgericht Freiburg in allen Punkten Recht bekommen. Das hat Hauptamtsleiter Daniel Kunz am Montagabend im Gemeinderat bekannt gegeben.

Auf Nachfrage der BZ erläuterte Kunz, dass die Fischzuchtanlage vor etwas über 20 Jahren ...

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