Alkoholverbot gilt in vier Innenstädten
Landratsamt erlässt eine Verfügung für Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und Laufenburg / Öffentliche Plätze betroffen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Das Landratsamt Waldshut hat ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze in Bad Säckingen, Laufenburg und Waldshut-Tiengen erlassen. Betroffen davon sind insbesondere die jeweiligen Innenstädte. Vor zwei ...