Feuerwehr
Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit
Ein Feuerwehrmann aus Ulm hat erfolgreich vom der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt: Sein Alarmbereitschaftsdienst wurde jetzt als Arbeitszeit anerkannt.
Sa, 10. Aug 2013, 0:00 Uhr
Südwest
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