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Aktueller Stand bei der Obertorstraße

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Ein weiteres umstrittenes Vorhaben in der Nordstadt ist neben der Hochstraße der geplante Bau eines Sieben-Familien-Wohnhauses auf einem Grundstück in der Obertorstraße, unweit der Hochstraße. Auch da hatten sich Anlieger gegen das Projekt gewehrt und bei der Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt. Weil dem Widerspruch nicht stattgegeben werden konnte, wurde er an das Regierungspräsidium Freiburg als nächsthöhere Behörde zur Entscheidung abgegeben. Dort liegt er noch. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Antwort auf eine BZ-Anfrage aber darauf hin, dass ein Nachbarwiderspruch keine aufschiebende Wirkung hat, "das heißt, der Bauherr ist trotz des Widerspruchs nicht daran gehindert, von der Baugenehmigung rechtmäßig Gebrauch zu machen und das Vorhaben auszuführen".

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  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 18. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

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