Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Eine Behandlung von psychisch kranken Menschen wider deren Willen ist gesetzeswidrig. In der Praxis stellt das Urteil Ärzte und Pflegepersonal vor große Probleme.
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Ein schwer an Demenz leidender, herzkranker 75-Jähriger schläft nachts nicht mehr, schlägt seine Ehefrau und verdächtigt sie, sein Erspartes zu stehlen. Als er schließlich droht, das Haus anzuzünden, veranlasst die Tochter eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Schon Monate zuvor war bei dem Patienten bereits eine Betreuung eingerichtet worden. Nach richterlicher Genehmigung war es seitdem möglich, den Mann im Fall fehlender Krankheitseinsicht notfalls auch ohne eigene Einwilligung stationär zu behandeln.
Das ist seit kurzem nicht mehr möglich. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Juli klargestellt: Eine Behandlung von betreuten Menschen wider ...