Änderung im Bebauungsplan Meißenheim

Im Gebiet "Hinter dem Pfarrgarten" wird neu geplant. Der Bezirksbeirat unterstützt die Bebauung in zweiter Reihe zur Innenverdichtung. Die Kosten sollen die Interessenten tragen.  

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Eine Änderung des Bebauungsplans "Hinter dem Pfarrgarten" steht wegen eines Antrags auf Bebauung in zweiter Reihe an. Der Bezirksbeirat erwartet, dass die Interessenten die Kosten des Änderungsverfahrens übernehmen. Diesem Verfahren scheint nichts im Wege zu stehen. Auch, weil die Innenverdichtung Vorrang vor der Entwicklung neuer Baugebiete hat, und die Schaffung von neuem Wohnraum auf großen Grundstücken das erklärte Ziel der Grundsteuerreform darstellt. Im nächsten Schritt will die Verwaltung zeitnah mit den Interessenten Gespräche führen.

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 wurde in Teilen mehrfach geändert; der Bereich zwischen der Wald- und der Pfarrstraße war aber ausgenommen. Im konkreten Fall wird eine – grundsätzlich mögliche – Teilung des Grundstücks sowie eine, gemäß dem Bebauungsplan, nicht zulässige Bebauung im hinteren Bereich des Areals beantragt.

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