Änderung im Bebauungsplan Meißenheim
Im Gebiet "Hinter dem Pfarrgarten" wird neu geplant. Der Bezirksbeirat unterstützt die Bebauung in zweiter Reihe zur Innenverdichtung. Die Kosten sollen die Interessenten tragen.
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Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 wurde in Teilen mehrfach geändert; der Bereich zwischen der Wald- und der Pfarrstraße war aber ausgenommen. Im konkreten Fall wird eine – grundsätzlich mögliche – Teilung des Grundstücks sowie eine, gemäß dem Bebauungsplan, nicht zulässige Bebauung im hinteren Bereich des Areals beantragt.
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