Account/Login

Reportage

Abstimmung über Einbürgerung: Wie man Schweizer wird

Am Sonntag stimmen die Schweizer über die erleichterte Einbürgerung von Angehörigen der dritten Generation ab. Schweizer zu werden, ist gar nicht so leicht – das zeigen diese Fälle.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer darf Schweizer sein?  | Foto: dpa
1/2
Wer darf Schweizer sein? Foto: dpa
Mit dem Zirkus fing alles an. Genauer: Mit den Tieren, die dort gehalten werden. Als vor Jahren ein kleiner Wanderzirkus in Gipf-Oberfrick Station machte, rief das Nancy Holten auf den Plan. Sie protestierte gegen diese Art der Belustigung auf Kosten der Tiere, fand in den entsprechenden Tierschutzforen rasch Unterstützung. So wurde Gipf-Oberfrick bekannt – sogar über die Grenzen des Fricktals und des Kantons Aargau hinaus. Die Akrobaten, Jongleure und Dresseure zogen weiter – Nancy Holten blieb, und für sie begann der Zirkus erst richtig, mit Drohbriefen und einer verweigerten Einbürgerung.
Vor ihrer Wohnungstür hat sie keinen Fußabstreifer mit einem Schweizerkreuz liegen wie der Nachbar, kein Trautes-Heim-Vers begrüßt den Besucher. Dabei steht die Tür im bildlichen Sinn weit offen – was nicht für alle ihre Mitbürger hier und in der gesamten Schweiz gilt. Nancy Holten weiß, wovon sie spricht.
Seit 34 Jahren im Land, immer noch kein Schweizer Pass
Es ist die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel