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Abizeitung am Goethegymnasium: Verkaufsverbot auf Schulgelände

In seiner Freude über das bestandene Abitur sind mit einem Schüler des Goethe-Gymnasiums anscheinend die Pferde durchgegangen: Wegen seines beleidigenden Kommentars zu einem Lehrer veranlasste die Schulleitung, dass die Zeitung nicht mehr auf dem Schulgelände verkauft werden darf. Der Fall wirft die Frage auf, wer eigentlich haftet, wenn sich ein Lehrer von einem Kommentar in der Abizeitung beleidigt fühlt.  

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Nein, ein Liebling der Schüler war er offenbar nicht. Die Kommentare auf seiner Seite in der Abi-Zeitung zeichnen ein Bild von einem Lehrer, den wohl niemand gerne in der Nähe seiner Kinder wüsste: Ein "Arschloch" sei er und "unfair", ...

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