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Ab Juli zur Kur ins Ausland

Die Europäische Union öffnet auch für Patienten ihre Grenzen, ein einheitliches Gesundheitssystem wird es aber nicht geben.  

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BERLIN. Zur Kur in die Toskana, nach Tschechien oder in den Harz? Ab dem 1. Juli haben die Deutschen die Qual der Wahl. An diesem Tag tritt das Neue Reha-Recht im Neunten Sozialgesetzbuch in Kraft. Es sieht vor, dass künftig auch im Ausland gekurt werden darf - vorausgesetzt, dass die Behandlung dort "bei gleicher Qualität und Wirksamkeit" wirtschaftlicher ausgeführt werden kann.

Das Gesundheitswesen kann sich der Öffnung der Märkte innerhalb der Europäischen Union nicht verschließen. Auf der einen Seite bedeutet das für Ärzte und Pflegekräfte, dass sie in jedem anderen EU-Staat ihren Beruf ausüben dürfen. Die gleiche Mobilität muss wiederum auch Patienten und Reha-Bedürftigen zugestanden werden. Denn im vereinten Europa herrscht freier Waren und ...

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