Gericht
73-jähriger Betrüger muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Mit einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren hat ein Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg am Dienstag den zweifachen Betrug eines heute 73-jährigen Mannes an einer pensionierten Lehrerin Freiburg geahndet. Er hatte ihr 2013 weisgemacht, als ehemaliger Aufsichtsrat einer Schweizer Bank rund 200000 Euro zu einem Zinssatz von 7,5 Prozent anlegen zu können. Seit damals ist die Summe verschwunden. Das Gericht geht davon aus, dass sie nicht angelegt, sondern zur Lebensführung ausgegeben worden ist.
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