Bundestagswahl

630 Sitze, 29 Parteien, 4.506 Kandidaten: Zahlen zur Wahl

Nur 13 Prozent unter 30, aber fast ein Viertel über 70: Die Altersverteilung der Wahlberechtigten ist nur eins der Zahlenspiele bei der Bundestagswahl am 23. Februar.  

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Dieses Mal wird erstmalig nach dem neuen Wahlrecht gewählt. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Berlin (dpa) - Fünf Bewerbungen ums Kanzleramt, 41 anerkannte Parteien, Hunderttausende Freiwillige - und deutlich weniger Kandidatinnen und Bewerber als beim letzten Mal. Das sind die Zahlen und Fakten rund um die anstehende Bundestagswahl:

  • 59,2 Millionen Deutsche werden nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Bundesgebiet wahlberechtigt sein. Bei der Wahl 2021 durften 61,2 Millionen Personen wählen - die Differenz beruhe vor allem auf der demografischen Entwicklung, so Destatis. Hinzu kommen nach Schätzung des Auswärtigen Amtes mehr als drei Millionen Deutsche, die im Ausland leben. Für sie wird eine Beteiligung an der Wahl wegen der knappen Fristen aber diesmal sehr knapp.
  • Etwa 2,3 Millionen junge Deutsche sind seit der letzten Bundestagswahl volljährig geworden und dürfen nun erstmals den Bundestag wählen. Fast jeder vierte Wahlberechtigte (23,2 Prozent) ist über 70 - mehr als 40 Prozent haben den sechzigsten Geburtstag hinter sich. Menschen unter 30 Jahren machen hingegen nur 13,3 Prozent der Wahlberechtigten aus.
  • 650.000 Ehrenamtliche werden gebraucht, um einen korrekten Wahlablauf sicherzustellen. Sie sorgen in Wahllokalen und bei der Auszählung der Briefstimmen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die Berufung der Wahlhelfenden erfolgt über die Gemeinden - meist wird auf Freiwillige gesetzt.
  • Insgesamt 4.506 Menschen bewerben sich um einen Sitz im neuen Bundestag, ein knappes Drittel von ihnen sind Frauen. Die Kandidatenzahl ist damit deutlich gesunken: 2021 gab es noch 6.211 Kandidaturen. 80 Prozent der derzeit 733 Bundestagsabgeordneten treten erneut an.
  • 630 Sitze sind im neuen Bundestag zu vergeben - gewählt wird erstmals nach einem neuen Wahlrecht. Dabei wird ein Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl angewandt. Die Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis des Zweitstimmenergebnisses jeder Partei. Die Erststimme gibt den Wählenden jedoch weiterhin einen gewissen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments.
  • 299 Wahlkreise gibt es in der Bundesrepublik - das sind Gebiete, die so zugeschnitten sind, dass sie jeweils ungefähr die gleiche Bevölkerungszahl repräsentieren - hier zählen alle Bewohner, also nicht nur die Wahlberechtigten. Abweichungen bis zu 15 Prozent sind dabei zulässig. Für die Bundestagswahl 2025 wurde aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ein Wahlkreis aus Sachsen-Anhalt an Bayern umverteilt - das heißt, Bayern hat einen weiteren Wahlkreis erhalten.
  • 41 Parteien hat der Bundeswahlausschuss zur Wahl am 23. Februar zugelassen. 29 treten tatsächlich an, teils aber nicht bundesweit. Parteien, die im Bundes- oder Landtag bereits mit fünf Abgeordneten vertreten sind, musste sich nicht erneut bewerben. Vor allem kleinere Parteien mussten noch eine erforderliche Anzahl von Unterstützerunterschriften nachweisen.
  • 28 Schüler bewerben sich um ein Bundestagsmandat, so eine Auswertung der Jobbörse Indeed, und 315 Kandidaten mit Doktortitel. Eine Analyse der gängigsten Kandidaten-Vornamen zeigt demnach: Michael, Andreas und Thomas am häufigsten vertreten (228). Vier Kandidaten haben den Vornamen Ali. Bei den Frauen, die etwa ein Drittel der Kandidaturen ausmachen, sind Anna, Anja, Julia und Susanne am häufigsten vertreten. 
  • Fünf Parteien haben Kanzlerkandidaten für die Wahl benannt - obwohl eine Kanzlerin oder ein Regierungschef erst später von den Abgeordneten im Bundestag gewählt wird. Union, AfD, SPD, Grüne, und BSW dokumentieren damit aber selbstbewusst: Wir sind bereit, eine Regierung anzuführen.

© dpa‍-infocom, dpa:250214‍-930‍-374896/2

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