48-Jähriger aus Gengenbach gesteht die Tötung seiner Frau – und wird freigesprochen
1996 wurde in Gengenbach eine Frau getötet. Obwohl ihr Ehemann geständig ist, kann er für die Bluttat nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Offenburger Landgericht muss den 48-Jährigen freisprechen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Obwohl der Täter geständig ist, kann er für die Tötung seiner Ehefrau vor 23 Jahren in Gengenbach nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Tat, die er am 20. Juni 1996 beging, wurde jetzt von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts als Totschlag gewertet. Da Totschlag aber nach 20 Jahren verjährt, musste der heute 48-Jährige freigesprochen werden. Der Vertreter der Anklage sprach von einem ...