Schon lange ermittelt die Polizei gegen Drogenhändler im Raum Maulburg. Der 40-Jährige, der sich nun vor dem Schöffengericht Bad Säckingen verantworten musste, dürfte zu den eher kleinen Lichtern zählen.
Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Gegenstand der Verhandlung waren knapp ...