40 000 Euro durch Betrug erschlichen
25-Jähriger kann statt Haft eine Therapie antreten.
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OFFENBURG. Ein lediger 25 Jahre alter Ortenauer hatte sich unter anderem wegen 38-fachen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Vater eines Kindes plädierte für seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Trotz Zweifeln an der von ihm behaupteten Alkoholabhängigkeit wurde die Unterbringung angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig. Für den gewerbsmäßigen Betrug wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Sollte er die Therapie in einer geschlossenen Einrichtung abbrechen, müsste der 25-Jährige, der sich trotz anwaltlichen Beistands alleine und durchaus selbstbewusst vor Gericht verteidigte, ins Gefängnis. Bis zur Verhandlung befand er sich in ...