Sasbach / Freiburg
39-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt
39-Jähriger wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Sasbach zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt .
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
SASBACH/FREIBURG. Im Zweifel für den Angeklagten. So hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg im Fall eines 39-jährigen Mannes (die BZ berichtete) entschieden. Sie hat ihn, weil er am 4. Februar in einer Wohnung in Sasbach drei Mal auf den Mann seiner Cousine eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt hatte, nicht wegen eines von der Staatsanwaltschaft angeklagten versuchten Totschlags verurteilt, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Strafmaß beträgt vier Jahre und drei Monate.
Es ist allgemein bekannt, dass Messerstiche in den Oberkörper eines Menschen tödlich sein können. Immer wieder erklären Rechtsmediziner in Strafprozessen, dass ein Täter es nicht in der Hand habe, wie tief ein Messer in den Körper eindringt, wenn es erst einmal die Widerstände von Kleidung und ...