300 Euro Strafe für Fußgängerin
Gericht hat gestern entschieden: Bahnschranke war geschlossen.
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LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN. Eine Geldstrafe von 300 Euro muss die 58-jährige Laufenburgerin zahlen, die im August am Bahnübergang beim Westbahnhof von einem Zug erfasst worden ist. Das Bad Säckinger Amtsgericht kam gestern zu dem Schluss, dass die Schranke zum Zeitpunkt des Unfalls geschlossen war und die Fußgängerin daher eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Lokführers schuldig ist.
Ob die Schranke denn nun geschlossen war oder nicht am Freitag, 10. August 2001 - um diese Frage drehte sich der gestrige zweite ...