25-Jähriger muss abstinent bleiben
Wegen Körperverletzung unter Einfluss von Alkohol verhängt das Amtsgericht Lahr sechs Monate Haft auf Bewährung.
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LAHR. Die Tat ereignete sich im Dezember 2016 vor einer Diskothek, die zwölf Zeugen waren größtenteils betrunken und konnten sich kaum erinnern – am Ende verurteilte das Amtsgericht Lahr den 25-jährigen Angeklagten dennoch wegen Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung, trotz vieler Vorstrafen.
Der Angeklagte habe dem 26-jährigen Opfer zwei Faustschläge verpasst, das dabei einen Schneidezahn verlor und eine Platzwunde erlitt. Zudem sei das Opfer von anderen unbekannten Tätern getreten worden – die Staatsanwaltschaft hatte den 25-Jährigen deshalb zunächst wegen ...