200-jährige badische Tradition endet
Nachlassgericht wird in Jahrhundertreform dem Amtsgericht angeschlossen / Gewinne der Notariate sind versteckte Steuer.
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LÖRRACH. Das Amtsgericht bereitet sich auf die Übernahme neuer Aufgaben vor. Von 1. Januar 2018 an ist das Amtsgericht auch ein Nachlassgericht. Diese Aufgabe haben in Baden bisher die Staatlichen Notariate erledigt – ein einmaliger Sonderfall. Künftig wird es nur noch freie Notare geben, die für alle Arten der Beurkundung zuständig sind. Die gerichtlichen Aufgaben in Nachlasssachen gehen auf die größeren Amtsgerichte über.
"Wir betreiben seit einiger Zeit die Vorarbeiten und sind unter anderem dabei, mehr als 1,5 Kilometer Akten in unsere Obhut zu nehmen", berichtet Sönke Blunck, der Verwaltungsleiter des Amtsgerichts. Außerdem hat das Gericht schon zwei Rechtspflegerinnen an das Notariat "ausgeliehen", damit sie ...