Asylpolitik
100.000 neue Grenzbeamte sind notwendig
Manfred Riem (Freiburg)
Fr, 11. Oktober 2024
Leserbriefe
Jeder Staat hat das Recht, zu bestimmen, wer sich im Staatsgebiet aufhält. Über was reden wir eigentlich beim Asylrecht? Wir reden nicht über einen Döner-Laden oder über den türkischen Friseursalon in der Gneisenaustr. 58 in Berlin-Kreuzberg, sondern über illegale Einwanderung.
Illegale Einwanderung ist aber nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes strafbar. Illegale haben kein Asylrecht, denn nach Artikel 16 a des Grundgesetzes kann sich derjenige nicht auf das Asylrecht berufen und wird nicht anerkannt, der aus einem Land der Europäischen Union einreist. Das Asylrecht ist auch kein Daueraufenthaltsrecht, sondern nur ein zeitlich befristetet Schutzrecht, das nach § 73 des Asylrechts erlischt, wenn ein Schutzbegehrender es nicht mehr ablehnen kann, sich erneut unter den Schutz des Heimatlandes zu begeben.
Das europäische Asylrecht muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden: 1.) Umwandlung des individuellen Asylrechts in eine institutionelle Garantie 2.) Aufkündigung der Genfer Flüchtlingskonvention 3.) Abschaffung des subsidiären Schutzes 4.) Änderung der europäischen Menschenrechtskonvention 5.) Änderung des internationalen Seenotrechts.
Damit die Grenzstellen nicht umfahren werden, sind zur Kontrolle der grünen Grenze 100.000 neue Grenzbeamte notwendig. Manfred Riem, Freiburg
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