Zwischen Rücksicht und Verzögerung
Basel will Rodung erst nach Abstimmung zur Wiese-Initiative / Dietz und Regierungspräsidium: unglaubwürdig / Bundschuh: roden.
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LÖRRACH. Die Bäume an der Trasse der "Zollfreien" dürfen gefällt werden. Das ist nach dem neuen Urteil des Schweizer Bundesgerichts amtlich. "Die Rodungsbewilligung ist abgehakt", sagt auch der Anwalt der Kläger, René Brigger. "Baureif" sei die Straße damit aber nicht, so Brigger weiter. Noch seien weitere Verfahren anhängig. Wird dennoch gerodet und gebaut? Auch wenn das Zeitfenster nicht groß ist, hat die Basler Regierung die deutsche Seite als Bauherrn gestern gebeten, mit der Rodung zu warten bis nach der Abstimmung zur Wiese-Initiative.
René Brigger verfolgt noch zwei Verfahren gegen die "Zollfreie". Das eine dreht sich um eine Enteignung und wird von einem Betroffenen betrieben, der auch in Sachen Rodungsbewilligung geklagt hatte; das zweite ...