Account/Login

Zwischen Einsatz und Arbeitsleben

Wenn es tagsüber brennt, muss der Beruf oft warten / Feuerwehr zeichnet Arbeitgeber aus, die das fördern.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Kreisbrandmeister Dominik Rotzinger lobt die Unterstützung der Unternehmen.  | Foto: Peter Schütz
1/2
Kreisbrandmeister Dominik Rotzinger lobt die Unterstützung der Unternehmen. Foto: Peter Schütz

. Es ist wie so oft im Leben: Kommt es zum Konflikt, gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten – eine vorschriftsmäßige und eine pragmatische. Der Konflikt zwischen ehrenamtlicher Feuerwehrtätigkeit und hauptamtlichem Brotberuf ist in juristischer Hinsicht im Grunde klar, wie Kreisbrandmeister Dominik Rotzinger darstellt: "Im Feuerwehrgesetz ist eindeutig geregelt, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter gehen lassen muss, wenn diese aufgrund ihrer Feuerwehrtätigkeit zum Einsatz alarmiert werden."

Im Gegenzug könnten Unternehmen dadurch entstandene Lohnausfälle bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung geltend machen. Der Feuerwehr sei freilich sehr daran gelegen, im Zusammenspiel mit den Arbeitgebern nicht auf den Buchstaben des Gesetzes zu pochen. "Es ist wichtig und für alle Beteiligten von Vorteil, wenn kritische Angelegenheiten wie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel