Zwischen Einsatz und Arbeitsleben
Wenn es tagsüber brennt, muss der Beruf oft warten / Feuerwehr zeichnet Arbeitgeber aus, die das fördern.
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. Es ist wie so oft im Leben: Kommt es zum Konflikt, gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten – eine vorschriftsmäßige und eine pragmatische. Der Konflikt zwischen ehrenamtlicher Feuerwehrtätigkeit und hauptamtlichem Brotberuf ist in juristischer Hinsicht im Grunde klar, wie Kreisbrandmeister Dominik Rotzinger darstellt: "Im Feuerwehrgesetz ist eindeutig geregelt, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter gehen lassen muss, wenn diese aufgrund ihrer Feuerwehrtätigkeit zum Einsatz alarmiert werden."
Im Gegenzug könnten Unternehmen dadurch entstandene Lohnausfälle bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung geltend machen. Der Feuerwehr sei freilich sehr daran gelegen, im Zusammenspiel mit den Arbeitgebern nicht auf den Buchstaben des Gesetzes zu pochen. "Es ist wichtig und für alle Beteiligten von Vorteil, wenn kritische Angelegenheiten wie ...