Zweifel an einer gefährlichen Waffe
Drei Ärzte im Zeugenstand erinnerten sich nicht an große Wunde.
LAUFENBURG/WALDSHUT. Auch am vierten Verhandlungstag konnte sich die erste große Strafkammer am Landgericht Waldshut keine endgültige Klarheit verschaffen über den Einsatz einer gefährlichen Waffe beim Laufenburger Raubüberfall im Dezember vergangenen Jahres. Der überfallene Gastwirt hatte von Beginn an behauptet, schwere Verletzungen auf der Schädeldecke erlitten zu haben, die in dieser Form, so der gerichtsmedizinische Gutachter Dr. Wolf Rupp, nur durch ein entsprechendes Schlagwerkzeug hätten verursacht werden können.
Da die bislang zu dieser Frage vernommenen Zeugen unklare oder widersprüchliche Aussagen machten, hatte das Gericht nun die damals in der Ambulanz des Waldshuter Krankenhauses behandelnde Ärztin Judith Peters sowie den am ...