Zweckentfremdungsverbot: Gericht gibt der Stadt Freiburg Recht
Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Freiburg ist rechtens. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Er wies den Antrag eines Wohnungseigentümers zurück.
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Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag eines Wohnungseigentümers zurück, das Zweckentfremdungsverbot für unwirksam zu erklären. Foto: dpa
Die Normenkontrollklage eines Wohnungseigentümers gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Freiburg ist abgewiesen worden. Diese besagt, dass Wohnraum nicht ohne Genehmigung in Büros oder ...