Zurückholen ist erlaubt

Der Bundesgerichtshof hilft Schwiegereltern, die Geld vom scheidenden Schwiegersohn fordern.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Geschenkt ist geschenkt gilt nach Scheidungen nicht mehr.  | Foto: fotolia.com/Gina Sanders
Geschenkt ist geschenkt gilt nach Scheidungen nicht mehr. Foto: fotolia.com/Gina Sanders 

KARLSRUHE. Schwiegereltern können nach der Scheidung ihres Kindes künftig Geschenke an den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter zurückfordern. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Für die Schenkung sei dann die Geschäftsgrundlage entfallen.

Im konkreten Fall lebte ein junges Berliner Paar zunächst ab 1990 unehelich zusammen, bekam ein Kind, heiratete 1997, bekam noch ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel