Zurückholen ist erlaubt
Der Bundesgerichtshof hilft Schwiegereltern, die Geld vom scheidenden Schwiegersohn fordern.
KARLSRUHE. Schwiegereltern können nach der Scheidung ihres Kindes künftig Geschenke an den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter zurückfordern. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Für die Schenkung sei dann die Geschäftsgrundlage entfallen.
Im konkreten Fall lebte ein junges Berliner Paar zunächst ab 1990 unehelich zusammen, bekam ein Kind, heiratete 1997, bekam noch ein ...