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Zu wenig flexibel für die psychisch Kranken?

  • Mi, 25. April 2007
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Umstrittene Regelungen zum ambulant betreuten Wohnen.

Der Grundsatz "Ambulant vor stationär" soll psychisch kranke Menschen davor schützen, auf Psychiatriestationen oder in psychiatrischen Heimen "verwahrt" zu werden. Noch dazu spart dieses Prinzip teure Unterbringungskosten. Doch die Regelungen zum ambulant betreuten Wohnen, die zurzeit neu ausgehandelt werden, sind umstritten: Sie müssten viel flexibler werden, fordern Kritiker.

Für Wolfgang Meyer von der Freiburger Gruppe der Angehörigen psychisch Kranker ist es "ein unschönes Spiel": Dass psychisch kranke Menschen nur dann einen Anspruch auf fachliche Betreuung haben, ...

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