Zu jung für Ohrlöcher?
In Berlin will ein Gericht am Freitag die Strafbarkeit des Ohrlochstechens bei Kindern prüfen.
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BERLIN (dpa). Das kleine Berliner Mädchen soll geweint haben, als die Ohrlöcher in einem Tattoo-Studio gestochen wurden. Beim Arzt habe die Dreijährige noch Tage später traumatisch reagiert. So steht es in der Schmerzensgeldklage. Mindestens 70 Euro wollen die Eltern von der Chefin des Studios erstreiten. An diesem Freitag verhandelt ein Berliner Amtsgericht in einem Zivilprozess über den Fall. Doch der hat längst eine andere Wendung genommen und erregt nun die Gemüter. Es geht darum, ob sich die Eltern, die Studioinhaberin oder alle zusammen strafbar gemacht haben könnten.
Der erfahrene Richter am Amtsgericht Berlin-Lichtenberg habe wohl das Kölner Urteil zu religiös motivierten Beschneidungen im Kopf gehabt, als er ankündigte, die Strafbarkeit zu prüfen, sagt ...