"Zollfreie" nimmt die nächste Hürde
Schweizer Bundesgericht weist Beschwerde gegen Rodungsbewilligung zurück / Urteil: Beabsichtigte Verzögerungen.
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BASEL/LÖRRACH/WEIL (sda/BZ). Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat die möglicherweise entscheidende Hürde für den Bau der fehlenden 700 Meter der "Zollfreien" zwischen Lörrach und Weil am Rhein aus dem Weg geräumt: Das Gericht hat die Beschwerde gegen die Verlängerung der Rodungsbewilligung bis Juni 2006 abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil des Basler Appellationsgerichts in der Sache voll bestätigt (Infobox).
Das Verfahren hat der Basler Rechtsanwalt René Brigger im Namen einiger Landeigentümer und Zollfreien-Gegner geführt. Begründet wurde die Klage vor allem damit, ...