Account/Login

Zellen-Doppelbelegung auf zehn Quadratmetern

BZ-INTERVIEW mit dem Leiter der Freiburger Justizvollzugsanstalt Thomas Rösch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Die Justizvollzugsanstalt Freiburg ist mit 720 Häftlingen überbelegt. Allein in der Anstalt an der Hermann-Herder-Straße sind derzeit 500 Strafgefangene untergebracht, das sind hundert zu viel. Der Grund ist der Umbau der Anstalt - die Folge ist, dass 200 Häftlinge jeweils zu zweit in Einzelzellen untergebracht sind. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) gerade zwei Gefangenen zum Rechtsschutz verholfen, die sich gegen die Doppelbelegung ihrer Zellen wehrten. Martina Philipp sprach mit dem hiesigen Anstaltsleiter, Thomas Rösch.

BZ: Strafgefangene können sich künftig effektiver gegen die Doppelbelegung von Zellen wehren. Was bedeutet das?
Rösch: In der Presse wurde es in den vergangenen Wochen fälschlicherweise so dargestellt, als ob ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel