Zehn Monate für Diebstahl
46-Jähriger war in Autovermietung eingebrochen / Langes Sündenregister / Berufung abgelehnt.
Martin Wohlrabe
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WEIL AM RHEIN. Einen 46-Jährigen aus Weil am Rhein hat das Landgericht Freiburg wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Es hielt sich damit an das Strafmaß des Amtsgerichts Lörrach, gegen das der Angeklagte in Berufung gegangen war.
Der Vorwurf war simpel: Der Angeklagte soll im Dezember 2003 in eine Autovermietung in Weil am Rhein eingebrochen sein und dort ...