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Zaunammer hat Vorrang

Nach dem Verbot des Flugplatzfestes: Warten auf die Naturschutzbestimmungen am Tüllinger.  

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WEIL AM RHEIN. Das Verbot des Ötlinger Flugplatzfestes hat ein ungelöstes Problem erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt: Mit welchem räumlichen und rechtlichen Rahmen wird der Naturschutz am Tüllinger ausgestattet? Dazu läuft derzeit erneut eine Erhebung der Bezirksstelle für Naturschutz, eines ist aber schon jetzt klar: Der Tüllinger ist als Brutgebiet der Zaunammer von herausragender Bedeutung.

Die so genannten Natura 2000-Schutzflächen sind vom Land ausgewiesen worden, über den Jahreswechsel hatten die Betroffenen in Weil am Rhein Gelegenheit, Anregungen und ...

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