Wütz gewinnt – Weissbrodt schweigt

Streit mit dem Kreis um ein geschenktes Grundstück / Bad Säckingen verliert in der ersten Instanz / Stadt geht in die Berufung.  

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BAD SÄCKINGEN. Der Landkreis muss für ein Grundstück, das ihm die Stadt Bad Säckingen zweckgebunden für den Bau des Kreiskrankenhauses zur Verfügung gestellt und das er später weiterverkauft hatte, kein Geld an die Gemeinde zurückzahlen. Dies ist zumindest die Ansicht der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts, die eine entsprechende Klage der Stadt über 199 000 Euro abwies. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte es Stadtkämmerer Tobias Weidemann Kopfzerbrechen bereiten: Das Geld ist im Haushalt 2005 bereits eingestellt.

"Ich gebe keine Stellungnahme ab, das ist ein schwebendes Verfahren." Angesprochen auf das Urteil des Landgerichts gab sich Bürgermeister Martin Weissbrodt auf Nachfrage der Badischen Zeitung wortkarg. Doch für den städtischen Etat birgt die ...

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