Ladenschluss
Wozu braucht es solche Verbotsvorschriften?
Willibald Welker (Laufenburg)
Welche Sinnhaftigkeit hat die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichts in Anbetracht der Tatsache, dass es heute an jeder Ecke Zigarettenautomaten und – nicht nur an Bahnhöfen – Automaten für Kondome gibt, die zu allen Zeiten ihre Waren ausspucken? Wenn Tanken an 24/7-Automaten unproblematisch ist, warum dann das Anbieten von Agrarprodukten durch Hofläden? In vielen Regionen gibt es Blumen-Felder oder Obststände am Straßenrand zur Selbstbedienung, wo man seinen Obolus auf Vertrauensbasis in einen Kasten wirft. Ich kenne einen Hofladen, der ein riesiges Warensortiment ohne Automaten im Garagenanbau führt.
Darin legt man seine Artikel selbst auf die Waage, die nach Eintippen des kg-Preises vom Schild den Positionspreis in Euro anzeigt. Die Summe der mit der bereitgestellten Additionsmaschine aufaddierten Liste wirft man entweder in den Kasten oder zahlt unbar per PayPal, wohin man per QR-Scan verlinkt wird. Nur vier Stunden in der Woche ist die Chefin da und lässt dort mit EC oder Visa zahlen. Wofür braucht es in Deutschland noch solche Verbotsvorschriften, mit denen Landesgerichte beschäftigt werden? Die hätten fürwahr anderes zu tun.
Willibald Welker, Laufenburg
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