Wittnau will in Berufung gehen
Der Gemeinderat hat entschieden, wegen des OLG-Urteils zum Vereinshaus beim Bundesgerichtshof Beschwerde einzulegen.
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WITTNAU. Die Gemeinde wird gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zur Nutzung des Vereinshauses (BZ-Ausgabe vom 17. März) eine Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Das hat der Gemeinderat in einer nicht öffentlichen Sondersitzung beschlossen. In der jüngsten Ratssitzung informierte Bürgermeister Enrico Penthin über diese Entscheidung. Sie wurde von den Räten unter anderem aufgrund der nicht absehbaren Folgen des OLG-Urteils auf das Gemeinwohl gefällt.
Es gehe darum, erklärte Penthin, eine Berufung gegen das Urteil zu erreichen. Man sei der Auffassung, dass die richterlich geforderte Beweisumkehr – zukünftig muss die Gemeinde bei Anwohnerbeschwerden beweisen, dass keine Lärmbelästigung vorgelegen hat – ...