"Wirklich ein schwieriges Recht"
Angeklagter wegen Ordnungswidrigkeit zu Geldbuße verurteilt / Er hat weder eine Entsorgungsanlage betrieben noch eine Deponie.
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KENZINGEN. Vor dem Amtsgericht musste sich ein 69-jähriger Mann wegen des vorsätzlichen unerlaubten Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, verschiedenartige Abfälle in einer Menge gelagert zu haben, die die Allgemeinheit erheblich belästigt und womöglich schädigt. Nach gut drei Stunden Verhandlung wurde er wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße verurteilt.
Das Grundstück des Angeklagten in einer Kreisgemeinde ist mit Ausnahme eines kleinen Gartenteils restlos vollgestellt. Motor- und Getriebeteile, asbesthaltige Well-Eternit-Platten, Altreifen, Metallteile aller Art sowie ...