Account/Login

Amtsgericht

Winzer verkauft Sekt aus dem Jahr 2011 mit dem Etikett 2010 - Geldstrafe

Teurer Verstoß gegen das Weingesetz: Amtsgericht verurteilte Winzer aus einer Offenburger Umlandgemeinde zu Geldstrafe.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Zubrot wollte sich ein Winzer mit ...t muss er eine saftige Strafe zahlen.   | Foto: dpa
Ein Zubrot wollte sich ein Winzer mit Sektverkauf verdienen, jetzt muss er eine saftige Strafe zahlen. Foto: dpa

ORTENAU. Ein Weingutsbesitzer wurde vom Amtsgericht Offenburg zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verdonnert. Er hatte bei der Vermarktung von Sekt geschummelt und mehrere hundert Flaschen in Umlauf gebracht, die nicht die korrekte amtliche Prüfnummer hatten: 2011er-Sekte wurden unterm Etikett "2010" verkauft. Zudem hatte er die Vorschrift für die "Klassische Flaschengärung" ignoriert. Der Angeklagte wies den Vorwurf des Vorsatzes zurück. Das Strafmaß nannte er überzogen.

Bauernschläue und Schlamperei, Ignoranz und Überforderung, Fahrlässigkeit und auch ein Hauch von persönlicher Tragik: Üppig die Gemengelage, die am Mittwoch ein Verfahren vor dem Amtsgericht Offenburg prägte. Vor Richter Wolfgang Knopf hatte sich ein Winzer zu verantworten, der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel