Wildblumen und Streuobstwiesen in Lörrach sind für Tiere wichtig
Der Frühsommer ist Blütezeit und bei Sonnenschein zieht es die Menschen ins Freie. Manche wollen Wildblumen pflücken und mit nach Hause nehmen oder Obst von den Bäumen naschen. Aber ist das erlaubt?
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Als oberste Regel gilt der Grundsatz des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz: Im Prinzip ist die Selbstbedienung in der Natur verboten, aber in bestimmten Mengen erlaubt. Bei geschützten Arten ist es aber immer verboten, in Schutzgebieten auch. Bei Pflanzen gilt laut ...